09-2008 Änderung des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Grundsätzlich begrüsst der AGVS die Teilrevision des UWG, da damit griffigere Mittel gegen unlautere Geschäftsmethoden geschaffen werden. Die vorgeschlagenen Änderungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Einführung einer Preisbekanntgabepflicht für Dienstleistungen (z.B. Reparaturen) lehnt der AGVS jedoch klar ab.
08-2008 Anhörung zu den Weisungen über das Ausfüllen der Prüfungsberichte Formular 13.20 A und B
Der AGVS erklärt sich grundsätzlich mit den vorgeschlagenen Änderungen des Formulars 13.20 einverstanden. Die Änderungen sind vorwiegend formeller Art und betreffen das Garagengewerbe nur am Rande.
08-2008 Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität
Mit der Revision der neuen Berufsmaturitätsverordnung soll das Angebot und die Möglichkeiten für die Absolventinnen und Absolventen flexibler ausgestaltet werden. Der interdisziplinäre Unterricht soll verstärkt und die starren Studienrichtungen durch die Wahl von Schwerpunktfächern ersetzt werden. Der AGVS unterstützt die Ziele der neuen Berufsmaturitätsverordnung, verlangt jedoch eine prägnantere Formulierung von gewissen Bestimmungen. Zudem hält es der AGVS für wichtig, den Umfang der Leistungsziele massvoll zu gestalten, die Anzahl Lektionen keinesfalls zu erhöhen und den Praxisbezug der Grundbildungen zu erhalten.
07-2008 Revision des Finanzhaushaltgesetzes
Der Bundesrat beantragte eine Ergänzungsregelung zur Schuldenbremse. Diese sieht vor,, einen durch ausserordentliche Ausgaben verursachten Anstieg der Bundesschulden auf mittlere Frist zu verhindern. Der AGVS begrüsst grundsätzlich die Einführung der Ergänzungsregelung, verlangt jedoch in seiner Stellungnahme, dass dadurch die Investitionen in die Strassenverkehrsinfrastruktur und die zweckgebundenen Strassengelder nicht tangiert werden.
06-2008 V-Limiter
Der AGVS befürwortet die Präzisierung der Weisung im Zusammenhang mit der Zulassung von Montagestellen für Geschwindigkeitsbegrenzungeinrichtungen wie sie die Eidgnössische Zollverwaltung vorschlägt. Damit wird ein einheitliches Zulassungsverfahren für alle Prüfstellen ermöglicht. Zudem anerkennt die Oberzolldirektion die Geschwindigkeitsprüfung ohne Probefahrt, sofern die entsprechenden Prüfmittel für die Kalibration von Fahrtenschreibern verwendet werden.
06-2008 CARBURA Richtlinie Teil I - Gewässerschutz
Der AGVS begrüsst die überarbeitete CARBURA Richtlinie, welche in erster Linie für Grosstankanlagen der Mineralölindustrie gilt. Weil sie kantonsübergreifend ist, gewährleistet sie eine einheitliche Anwendung in der Schweiz. Die Richtlinie entspricht dem „Stand der Technik" und stellt eine zweckmässige Ergänzung zu den bestehenden Regelwerken dar.
06-2008 Änderungen im Gefahrgutrecht
Grundsätzlich unterstützt der AGVS die Übernahme der Änderungen des europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR). In Bezug auf das Versehen der Schweizer Tunnels mit den ADR-Tunnelbeschränkungscodes ist der AGVS der Ansicht, dass auch die Bedürfnisse der Benutzer dieser Strassentunnels mitberücksichtigt werden müssen.
05-2008 Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen
Der AGVS betrachtet es als sinnvoll, dass mit der neuen Vereinbarung für die Vergabe von Ausbildungsbeiträgen gesamtschweizerische Grundsätze und Mindeststandards festgelegt werden. Damit wird zu einer Harmonisierung der 26 kantonalen Stipendiengesetzgebungen beigetragen.
03-2008 Änderung der Verkehrsregelverordnung
Der AGVS unterstützt grundsätzlich die Änderungen, ist jedoch gegen die vorgeschlagene Begrenzung auf eine 30-minütige Leerfahrt.
03-2008 Änderungen der Verordnungen über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) und über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen (VBO)
Die vorgeschlagenen VBO-Änderungen befürwortet der AGVS grundsätzlich.
Der AGVS fordert die Entlassung der UVP-Pflicht von Einkaufszentren und Fachmärkten. Belegen doch wissenschaftliche Studien, dass der durch diese Zentren und Fachmärkte induzierte Pesonenwagenverkehr lediglich gut drei Prozent des gesamten Personenwagen-verkehrs ausmacht. Die dadurch entstehenden Schadstoffemissionen betragen nihct einmal ein Prozent der Gesamtimmissionen aller Schadstoffverursacher.
03-2008 Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
Angesichts einer aufgelaufenen Darlehensschuld von fast fünf Milliarden Franken unterstützt der AGVS die Bestrebungen des Bundesrates das Arbeitslosenversicherungsgesetz zu revidieren. Hingegen lehnt er die vom Bundesrat vorgeschlagene Stossrichtung der Revisionsvorlage, die primär das Erschliessen von Mehreinnahmen zum Ziel hat, entschieden ab. Der AGVS verlangt, dass die Arbeitslosenversicherung ausschliesslich über Leistungskorrekturen ins finanzielle Gleichgewicht zurückgeführt wird.
03-2008 Änderungen der Einreihungsregeln BUV und NBUV
Grundsätzlich befürwortet der AGVS, dass die neue Regelung der progressiven Ausgestaltung des Grundtarifs Rechnung trägt und nach Prämienstufen differenziert. Künftig ist für die Betriebe des Autogewerbes nicht wie bis anhin eine maximale jährliche Prämienänderung von 4 sondern von 5 Stufen erlaubt. Damit sich dies für einzelne Mitglieder nicht negativ auswirkt, hat sich der AGVS dafür eingesetzt, dass bei diesen die Prämienanpassung wie bis anhin maximal um 4 Stufen und über einen Zeitraum von 4 Jahren vorgenommen wird.