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Vernehmlassungen 2009

Übersicht Vernehmlassungen 2009

12-2009: Ergänzung Massnahmeplan zur Luftreinhaltung 2000/2015 (Kanton Bern)
Der Massnahmeplan zur Luftreinhaltung 2000/2015 des Kantons Bern hat sich bewährt. Der Stand der Technik bei der Begrenzung der Luftschadstoffemissionen hat sich in den letzten Jahren aber verändert. Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern hat deshalb den Massnahmeplan mit fünf zusätzlichen Massnahmen ergänzt.

10-2009: Verordnung zum neuen Mehrwertsteuergesetz
Mit der Verabschiedung des neuen Mehrwertsteuergesetzes am 12. Juni 2009 wurde ein wesentlicher Schritt zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer getan. Mit dem Erlass der zugehörigen Verordnung wird dieses Ziel weiterverfolgt. Die neue Verordnung präzisiert die Gesetzesbestimmungen, um damit die Rechtssicherheit und die Transparenz für die Steuerpflichtigen weiter zu verbessern. Ausserdem ersetzt sie in wesentlichen Punkten die heutigen Publikationen der Eidg. Steuerverwaltung ESTV

08-2009: Verordnung über die Kennzeichnung von Personenwagen mit der Umweltetikette
Die bisherige Energieetikette für Personenwagen soll ab August 2010 durch eine umfassende Umweltetikette abgelöst werden. Zusätzlich zu den bisherigen Informationen finden sich auf der neuen Etikette Angaben über die durch den Betrieb des Fahrzeugs verursachte Umweltbelastung.

08-2009: Totalrevision des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG)
Grundanliegen der Totalrevision des VVG sind die Anpassung des Versicherungsvertragsrechts an die veränderten Gegebenheiten und Bedürfnisse sowie die Sicherstellung eines vernünftigen und realisierbaren Versichertenschutzes. Der Gesetzesentwurf sorgt für eine Ausgewogenheit zwischen den Verpflichtungen der Versicherungsnehmer einerseits und jenen der Versicherungsunternehmen andererseits.

07-2009: Änderungen der Verkehrszulassungsverordnung: Mindestanforderungen an die Eignung zum Führen von Motorfahrzeugen
In der Hauptsache sollen die medizinischen Mindestanforderungen zum Führen von Motorfahrzeugen aktualisiert sowie kognitive Mindestanforderungen in die Verordnung aufgenommen werden.

06-2009: Revision des CO2-Gesetzes, Emissionen von in der Schweiz neu immatrikulierten Personenwagen
Gestützt auf die Motion UREK-N (07.3004) unterbreitet das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK eine Revision des CO2-Gesetzes, um verpflichtende Ziele für die CO2-Emissionswerte von neu immatrikulierten Personenwagen in der Schweiz festzulegen. Die Vorlage orientiert sich an den Zielen der Europäischen Union.

06 -2009: Verordnungen zur Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr (RöVE)
Diese Verordnungen werden gestützt auf die von den eidgenössischen Räten am 20. März 2009 im Rahmen der Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr (RöVE) verabschiedeten Bundesgesetze erlassen, welche insbesondere die Gleichstellung der Transportunternehmen sowie die Weiterentwicklung früherer Reformen beinhalten.

06-2009: Verordnung zur Umsetzung der Güterverkehrsvorlage
Diese Verordnungen werden gestützt auf die von den eidgenössischen Räten am 19. Dezember 2008 im Rahmen der Güterverkehrsvorlage verabschiedeten Bundesgesetze und Zahlungsrahmen erlassen, welche insbesondere die Weiterentwicklung der Verlagerungspolitik des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene regeln und gleichzeitig Änderungen im Transportrecht vorsehen.

05-2009: Teilrevision der Eichgebührenverordnung
Die Verordnung vom 23. November 2005 über die Eich- und Kontrollgebühren im Messwesen (Eichgebührenverordnung; SR 941.298.1) regelt sowohl die Gebühren, welche die kantonalen Vollzugsorgane für das Messwesen und die ermächtigten Eichstellen für das Eichen von Messmitteln erheben, als auch die Anteile, die davon Bund und Kantonen für deren Aufwendungen zufliessen. Eichgebühren sind eine Abgeltung für Dienstleistungen, die von den kantonalen Eichmeistern und den privatwirtschaftlich organisierten Eichstellen erbracht werden. Im Interesse einer landesweit einheitlichen, transparenten Regelung der Preise für Eichungen werden die entsprechenden Gebührentarife vom Bundesrat erlassen. Sowohl die Stundenansätze für Gebühren, die nach Zeitaufwand berechnet werden, als auch die entsprechenden Gebührenansätze für die einzelnen Messmittel sind seit 1999 nicht mehr an die Teuerung angepasst worden. Die Teilrevision der Eichgebührenverordnung umfasst daher neu eine Indexklausel. Zudem werden die von den Eichstellen an das Bundesamt zu entrichtenden Anteile grundsätzlich und einheitlich als Prozentsatz bzw. Prozentbetrag angegeben.

04-2009: Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG)
Mit einer einheitlichen Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) sollen Unternehmen eindeutig identifiziert werden, um den Informationsaustausch in administrativen und statistischen Prozessen zu verbessern. Diese schafft die Voraussetzung für den vereinfachten elektronischen Datenaustausch und dient der administrativen Entlastung der Unternehmen. Darüber hinaus ist die UID eine Rahmenbedingung für die Entwicklung des E-Government in der Schweiz.

04-2009: Bundesbeschluss über das Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel
Für die Engpassbeseitigung auf dem bestehenden Nationalstrassennetz werden durch das Infrastrukturfondsgesetz (IFG) 5,5 Milliarden CHF bereitgestellt. Mit der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage zeigt der Bundesrat auf, welche Abschnitte auf dem Nationalstrassennetz in Zukunft inakzeptabel stark überlastet sein werden. Gestützt darauf unterbreitet er das Programm Engpassbeseitigung. Ergänzend zeigt die Vorlage auf, wo für die Beseitigung von Engpässen auf dem bestehenden Nationalstrassennetz die Ergänzung neuer Nationalstrassenverbindungen erforderlich ist. Zudem stellt der Bundesrat drei Optionen für die Weiterführung der im Sommer 2008 vorgeschlagenen Anpassung des Netzbeschlusses zur Debatte. Schliesslich zeigt er verschiedene Entwicklungsperspektiven der Spezialfinanzierung Strassenverkehr auf und stellt Ansätze zur Vermeidung der sich abzeichnenden Finanzierungslücke zur Diskussion.

04-2009: Bundesbeschluss über die Finanzierungsetappe 2011 - 2014 Agglomerationsverkehr
26 Städte und Agglomerationen sollen in den Jahren 2011 bis 2014 insgesamt 1,5 Milliarden Franken für Massnahmen zur Verbesserung ihrer Verkehrssysteme erhalten. Der Bund übernimmt damit 30 bis 40 Prozent der anfallenden Investitionen. Die Vernehmlassung zur Finanzierung der Agglomerationsprogramme läuft bis Mitte April 2009.

03-2009: Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge VTS, Verordnung über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen TGV und Verkehrsregelverordnung VRV
In Schulbussen und Personenwagen sollen Kinder künftig besser gesichert werden. Zu diesem Zweck schlägt das Bundesamt für Strassen (ASTRA) die Anpassung der entsprechenden Verordnungen vor. Ausserdem soll die Gewichtslimite für Spikesreifen von 3,5 auf 7,5 Tonnen erhöht werden, was vor allem für den Linienverkehr in Bergregionen relevant ist.

03-2009: Revision des Co2-Gesetzes
Weniger Todesopfer und Verletzte auf den schweizerischen Strassen ist das Ziel des Handlungsprogramms Via sicura. Via sicura enthält rund 60 Einzelmassnahmen, mit denen die Sicherheit im Verkehr verbessert werden soll. Zur Diskussion stehen ausserdem drei Finanzierungsvarianten mit jeweils unterschiedlichem Wirkungsgrad.

03-2009: Zweite Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV)
Mit der vom Bundesrat am 15. Dezember 2006 beschlossenen ersten Änderung der ChemRRV wurden diejenigen Änderungen des EG-Rechts materiell unverändert in das schweizerische Recht integriert, welche in der EU bis Juni 2006 beschlossen wurden. Seither sind in der EG bereits wieder acht Änderungen von Richtlinien beschlossen worden, welche in der geltenden ChemRRV nicht berücksichtigt sind. Es sind dies eine Neufassung der EG-Batterierichtlinie 2006/66/EG, vier Entscheide zur Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, eine Entscheidung zur Änderung der Fahrzeugrichtlinie 2000/53/EG und zwei Richtlinien zur Änderung der Richtlinie 76/769/EWG für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (Perfluoroctansulfonate bzw. quecksilberhaltige Messinstrumente). Zudem wurden in der Verordnung (EG) Nr. 1494/2007 Kennzeichnungsvorschriften für Gegenstände und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, festgelegt. Schliesslich sind Übergangsfristen für Lindan in der EG-Verordnung über persistente organische Schadstoffe abgelaufen. Um zu verhindern, dass die Bestimmungen der Schweiz künftig von denjenigen der EG abweichen und Handelshemmnisse entstehen, soll die ChemRRV an die neuen EG Bestimmungen angepasst werden. Daneben wird die zweite Revision der ChemRRV zum Anlass genommen, neue Vorschriften zum Umgang mit teerhaltigen Produkten einzuführen. Für den zulässigen Teer- bzw. PAK-Gehalt von Ausbauasphalt, welcher der Heissverarbeitung zugeführt werden darf, werden zwei Varianten vorgeschlagen. Man ist daran interessiert, von den konsultierten Adressaten zu erfahren, welche Variante bevorzugt werden soll.

03-2009: Via Sicura
Weniger Todesopfer und Verletzte auf den schweizerischen Strassen ist das Ziel des Handlungsprogramms Via sicura. Via sicura enthält rund 60 Einzelmassnahmen, mit denen die Sicherheit im Verkehr verbessert werden soll. Zur Diskussion stehen ausserdem drei Finanzierungsvarianten mit jeweils unterschiedlichem Wirkungsgrad.

03-2009: Revision des Gefahrgutrechts
Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Stasse (ADR) hat im Jahre 2007 hinsichtlich der Beschränkung der Beförderung von gefährlichen Gütern durch Strassentunnel ein auf internationaler Ebene standardisiertes System eingeführt, mit der Folge, dass nationale Tunnelregelungen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, ab 1.1.2010 hinfällig werden. Daher müssen die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) und der Anhang 2 der SDR revidiert werden; zusätzlich ist die Signalisationsverordnung (SSV) samt deren Anhang 2 den neuen internationalen Vorgaben anzupassen.

02-2009: Standesinitiative Bern: Differenzierung der Motorfahrzeugsteuer auf Bundesebene
Zur Unterstützung der Energie-, Klima- und Umweltpolitik des Bundes sollen für den Kauf von energieeffizienten und emissionsarmen Automobilen finanzielle Anreize geschaffen werden. Als Instrument dazu wird das Bonus-Modell vorgeschlagen. Dieses wird über eine Erhöhung der Automobilsteuer des Bundes finanziert.  

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