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Eine seriöse, umweltgerechte Altreifenentsorgung kostet heute Geld. Der Grund dafür liegt in den geänderten Rahmenbedingungen der Branche. So muss man heute von über 50% Schrottanteil der Altreifen ausgehen. Das heisst konkret: Eine seriöse Reifenentsorgung kann nur noch kostenpflichtig sichergestellt werden. 

Alle Unternehmen und Personen, welche sich mit Reifenhandel, -Montage und -Entsorgung beschäftigen, sind aufgerufen ihren Beitrag zur umweltgerechten Entsorgung der Altreifen zu leisten. Von den jährlich in der Schweiz anfallenden 50'000 Tonnen Altreifen landen heute über 10'000 Tonnen in wilden Deponien. Diesen unhaltbaren Zustand gilt es jetzt gemeinsam zu verbessern. Eine Arbeitsgruppe «Altreifenentsorgung» befasst sich - mit Unterstützung des BUWAL’s und Verbraucherorganisationen - intensiv mit dieser Problematik.

Ziel/Absicht: 

  • Das Verursacherprinzip muss auch für Altreifen angewendet werden.
  • Die Altreifen dürfen nur noch gegen eine Gebühr entsorgt werden.
  • Diese Gebühr muss gegenüber dem Kunden beim Kauf von Neureifen deklariert werden.
  • Sie dient dazu, die Altreifenentsorgung im gesetzlichen Rahmen sicherzustellen.
  • Der Reifenhändler sowie der Garagist darf seine Altreifen nur noch an Entsorger mit einer entsprechenden Bewilligung abgeben.
  • Die Altreifenentsorger müssen ihre Warenflüsse gegenüber dem Gesetzgeber nachweisen können.

Nach heutigem Wissensstand muss der Konsument für die umweltgerechte Entsorgung der Altreifen folgende Gebühren entrichten:
- Fr. 2.50 bis Fr. 3.50 pro Pkw Altreifen
- Fr. 5.00 bis Fr. 7.50 pro Lieferwagen- und SUV Altreifen
- Nach Gewicht alle anderen Altreifen

Umsetzung 

  • Das BUWAL wird im Rahmen der Revision der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA), Altreifen als kontrollpflichtige Abfälle erfassen. Altreifen sollen nur noch exportiert werden, wenn sie entweder die in der Schweiz vorgeschriebene Mindestprofiltiefe aufweisen, im Ausland zur Wiederverwendung aufbereitet oder dort umweltgerecht entsorgt werden.
  • Der Reifenhändler sowie der Garagist dürfen ihre Altreifen nur noch an Entsorger abgeben, welche über eine entsprechende Empfängerbewilligung verfügen.
  • Eine Empfängerbewilligung soll für Altreifenentsorger in Zukunft obligatorisch sein. Um diese von der jeweiligen kantonalen Behörde zu erlangen, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

- Nachweis der Mengen Altreifen, welche eingesammelt und exportiert werden.

- Nachweis der Mengen Altreifen, welche in die Zementwerke, andere Recycling Anlagen oder zu den Runderneuerungswerken geliefert werden.

- Nachweis einer erfolgreichen Entsorgungstätigkeit im Altreifengeschäft.

- Es muss eine genügend grosse Lagerkapazität für Altreifen vorhanden sein.

Information
Um die obgenannten Ziele und Absichten zu verwirklichen, braucht es jetzt eine breit angelegte Informations-Kampagne! Nur wenn jeder Beteiligte in der Entsorgungs-Kette in seinem Bereich die notwendigen Schritte veranlasst, ist es möglich das Entsorgungsproblem für Altreifen in den Griff zu bekommen. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) sowie der Touring Club der Schweiz (TCS) unterstützen die Umsetzung der Altreifenentsorgung aktiv. 

Für alle Reifenhändler und Garagen ist es unumgänglich zukünftig mit einem seriösen Entsorger mit Empfängerbewilligung zusammenzuarbeiten. Solche Entsorger sind zum Beispiel im Reifen-Verband der Schweiz (RVS) zusammengeschlossen. Eine aktuelle Liste von Altreifen-Entsorgungsfirmen: Altreifenentsorgungsfirmen (Stand Januar 2012)

Kontakt

AGVS, Autogewerbeverband
der Schweiz
Mittelstrasse 32
Postfach 5232
CH-3001 Bern
Tel. +41(0)31 307 15 15
Fax +41 (0)31 307 15 16
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