Wer kann in Zukunft ausbilden?
Grundsätzlich ist es möglich, dass alle Betriebe die über das nötige Fachpersonal verfügen die zukünftigen Berufe ausbilden dürfen.
für Automobil-Mechatroniker/-in "Personenwagen" oder "Nutzfahrzeuge"
- Einschlägiger Abschluss der höheren Berufsbildung auf der Tertiärstufe (Automobildiagnostiker, eidg. dipl. Automobil-Kaufmann, eidg. dipl. Automechaniker, eidg. dipl. Fahrzeug-Elektriker-Elektroniker oder Automobil-Ingenieur)
für Automobil-Fachmann/-frau "Personenwagen" oder "Nutzfahrzeuge"
- Einschlägiger Abschluss der höheren Berufsbildung auf der Tertiärstufe (Automobildiagnostiker, eidg. dipl. Automobil-Kaufmann eidg. dipl. Automechaniker, eidg. dipl. Fahrzeug-Elektriker-Elektroniker oder Automobil-Ingenieur)
- Automechaniker, Automobil-Mechatroniker und Automobil-Fachmann mit mindestens 3-jähriger Berufspraxis
für Automobil-Assistent/-in
- Einschlägiger Abschluss der höheren Berufsbildung auf der Tertiärstufe (Automobil-Diagnostiker, eidg. dipl. Automobil-Kaufmann eidg. dipl. Automechaniker, eidg. dipl. Fahrzeug-Elektriker-Elektroniker oder Automobil-Ingenieur)
- Automechaniker, Automobil-Mechatroniker, Automonteure und Automobil-Fachmann mit mindestens 3-jähriger Berufspraxis
Ebenfalls sind die neuen Material- und Werkzeuglisten für die neuen technischen Berufe überarbeitet und angepasst worden. Diese Listen beinhalten das minimale Material, Werkzeug und Einrichtungen über welche die Betriebe für die jeweiligen Ausbildungen verfügen müssen. Sie können die erwähnten Listen direkt bei den einzelnen Berufsporträts herunterladen.
Die Möglichkeit einer Verbundlehre, an welcher zwei Betriebe für die Ausbildung zusammen geschlossen sind, ist ebenfalls möglich. Die nötigen Formulare finden Sie unter http://www.dbk.ch/dbk/index.php.
Viele kantonale Berufsbildungsämter bieten ein elektronisches Formular für das Ausfüllen des Lehrvertrages. Falls die Berufsbildungsämter das Formular der "DBK" verwenden, können Sie das Formular oder das Programm direkt unter http://www.dbk.ch/dbk/index.php herunterladen. Das gleiche gilt für den Bildungsbericht.
Der neue Eignungstest (technischen Berufe) wird durch die Sektionen welche eine Lizenz besitzen, angeboten und durchgeführt. Dieser dient als Selektion für die entsprechende Ausbildung und wird empfohlen unter dem Motto "Jeder zukünftige Lernende absolviert den Eignungstest".
Es wird kein käuflicher Eignungstest für Betriebe oder Organisationen angeboten. Die Kontaktadressen der Eignungsteste in den Sektionen finden Sie hier.
Verordnungen, Bildungspläne und Werkzeuglisten zu den einzelnen Grundbildungen finden Sie hier unter den Berufsporträts
Präsentation neue technische Grundbildungen
Fragen: arnold.schoepfer@agvs.ch