Fachrichtung «Personenwagen» oder «Nutzfahrzeuge»
Selbstständig Service- und Reparaturarbeiten an Motor, Fahrwerk und Antrieb ausführen sowie einfache Reparaturen in der Fahrzeugelektrik übernehmen: In diesen Bereichen sind der Automobil-Fachmann und die Automobil-Fachfrau tätig. Ebenfalls zur Ausbildung gehört die Führerprüfung, wobei der Ausbildungsbetrieb die Kosten für mindestens 15 Fahrstunden in der jeweiligen Fahrzeugkategorie übernimmt. Voraussetzungen sind eine abgeschlossene Volksschule und ein bestandener Eignungstest, organisiert durch die AGVS-Sektionen. Die Grundbildung dauert insgesamt drei Jahre. Nach dem ersten Ausbildungsjahr findet eine Standortbestimmung statt. Um die berufliche Praxis und die schulische Bildung zu ergänzen, gehören überbetriebliche Kurse zur Ausbildung: im ersten Ausbildungsjahr 12 bis 16 Tage, im zweiten Jahr 16 bis 20 Tage und im letzten Jahr 12 bis 14 Tage.
Kurzbeschrieb Fachrichtung "Personenwagen"
Kurzbeschrieb Fachrichtung "Nutzfahrzeuge"
Verordnung 20.12.2006
Bildungsordner komplett deutsch
Bildungsplan 20.12.2006
Bildungsbericht 19.01.2008
Ausbildungskontrolle 19.01.2008
AGVS-Empfehlungen für die Übertritte 26.03.2009
Das vielseitige Aus- und Weiterbildungssystem im Autogewerbe
Kurzfilm (Fachrichtung "Personenwagen")
Kurzfilm (Fachrichtung "Nutzfahrzeuge")
Fragen: arnold.schoepfer@agvs.ch