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Fachrichtung «Personenwagen» oder «Nutzfahrzeuge»

Selbstständig Service- und Reparaturarbeiten an Motor, Fahrwerk und Antrieb ausführen sowie einfache Reparaturen in der Fahrzeugelektrik übernehmen: In diesen Bereichen sind der Automobil-Fachmann und die Automobil-Fachfrau tätig. Ebenfalls zur Ausbildung gehört die Führerprüfung, wobei der Ausbildungsbetrieb die Kosten für mindestens 15 Fahrstunden in der jeweiligen Fahrzeugkategorie übernimmt. Voraussetzungen sind eine abgeschlossene Volksschule und ein bestandener Eignungstest, organisiert durch die AGVS-Sektionen. Die Grundbildung dauert insgesamt drei Jahre. Nach dem ersten Ausbildungsjahr findet eine Standortbestimmung statt. Um die berufliche Praxis und die schulische Bildung zu ergänzen, gehören überbetriebliche Kurse zur Ausbildung: im ersten Ausbildungsjahr 12 bis 16 Tage, im zweiten Jahr 16 bis 20 Tage und im letzten Jahr 12 bis 14 Tage.

Kurzbeschrieb Fachrichtung "Personenwagen"

Kurzbeschrieb Fachrichtung "Nutzfahrzeuge"

Verordnung 20.12.2006

Bildungsordner komplett deutsch

Bildungsplan 20.12.2006

Bildungsbericht 19.01.2008

Ausbildungskontrolle 19.01.2008

AGVS-Empfehlungen für die Übertritte 26.03.2009

Werkzeugliste

Das vielseitige Aus- und Weiterbildungssystem im Autogewerbe

Kurzfilm (Fachrichtung "Personenwagen")

Kurzfilm (Fachrichtung "Nutzfahrzeuge")

Fahrstunden

 

Fragen: arnold.schoepferagvs.ch

Kontakt

AGVS, Autogewerbeverband
der Schweiz
Mittelstrasse 32
Postfach 5232
CH-3001 Bern
Tel. +41(0)31 307 15 15
Fax +41 (0)31 307 15 16
infoagvs.ch
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