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Fachrichtung «Personenwagen» oder «Nutzfahrzeuge»

Anspruchsvolle Reparaturen selbstständig ausführen und einfache Diagnosearbeiten am ganzen Fahrzeug übernehmen: der Automobil-Mechatroniker legt überall dort Hand an, wo Fachwissen rund um Motor und Fahrwerk, Antrieb oder elektrische Anlagen gefragt ist. Ebenfalls zur Ausbildung gehört die Führerprüfung, wobei der Ausbildungsbetrieb die Kosten für mindestens 15 Fahrstunden in der jeweiligen Fahrzeugkategorie übernimmt. Für diesen Beruf braucht es eine abgeschlossene Bezirks- oder Sekundarschule und den bestandenen Eignungstest, organisiert durch die AGVS-Sektionen. Die Grundbildung dauert insgesamt vier Jahre. Nach dem ersten Ausbildungsjahr findet eine Standortbestimmung statt. Um die berufliche Praxis und die schulische Bildung zu ergänzen, gehören überbetriebliche Kurse zur Ausbildung: im ersten Ausbildungsjahr 16 Tage, im zweiten und dritten Jahr 16 bis 20 Tage und im letzten Jahr 12 bis 16 Tage.

Kurzbeschrieb Fachrichtung "Personenwagen"

Kurzbeschrieb Fachrichtung "Nutzfahrzeuge"

Verordnung 20.12.2006

Bildungsordner komplett deutsch

Bildungsplan 25.03.2011

Bildungsbericht 19.01.2008

Ausbildungskontrolle 19.01.2008

AGVS-Empfehlungen für Übertritte 26.03.2009

Werkzeugliste

Das vielseitige Aus- und Weiterbildungssystem im Autogewerbe

Kurzfilm (Fachrichtung "Personenwagen")

Kurzfilm (Fachrichtung "Nutzfahrzeuge")

Fahrstunden

 

Fragen: arnold.schoepferagvs.ch

Kontakt

AGVS, Autogewerbeverband
der Schweiz
Mittelstrasse 32
Postfach 5232
CH-3001 Bern
Tel. +41(0)31 307 15 15
Fax +41 (0)31 307 15 16
infoagvs.ch
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