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Der AGVS, Autogewerbeverband der Schweiz garantiert seriöse Arbeit
Die Dachorganisation der Schweizer Garagisten (AGVS) vereinigt über 4'000 Mitglieder, welche rund 35'000 Personen beschäftigen. Sie warten und reparieren den grössten Teil des schweizerischen Fuhrparks, d.h. über 3,47 Mio. Fahrzeuge. Laut einer TCS-Umfrage 1999 sind 90% der befragten Automobilisten mit den Serviceleistungen ihrer Garage, insbesondere Qualität des Services und Preisleistungsverhältnis, zufrieden. Das liegt auch daran, dass die Mitglieder des AGVS, Autogewerbeverbandes der Schweiz, sich mit dem Ehrenkodex des Autogewerbes einer klaren Berufsethik unterstellt hat.

Grundsätze der Berufsethik schriftlich festgehalten
Der Umgang mit dem Automobil bleibt aber sehr emotionsgeladen. Die Nahtstelle zwischen Automobilist und Garagist kann sogar gelegentlich konfliktanfällig werden. Gegenüber der Kundschaft soll das Vertrauensverhältnis noch mehr verstärkt werden. Das hat der AGVS erkannt und er hat reagiert. Im März 1999 wurde der Ehrenkodex des Autogewerbe-Verbandes eingeführt.

Der Ehrenkodex, der nun auch in allen AGVS-Betrieben der Schweiz sichtbar aufgehängt wird, informiert die Kunden über die beruflichen Pflichten, denen ein AGVS-Mitglied bei der Ausübung seiner Tätigkeit unterliegt. Er legt einen Qualitätsstandard der Mitglieder fest – unabhängig von Standort oder vertretener Marken.

Ein Schritt zu mehr Transparenz
Der AGVS-Garagist verpflichtet sich,

  • qualitativ hochwertige Leistungen in allen Bereichen des Verkaufs, des Services und bei Reparaturen zu erbringen;
  • umfassende Beratung beim Autokauf (Neu- und Occasionswagen), bei der Reparatur, bei der Finanzierung und bei der Versicherung zu erteilen;
  • detaillierte Auskunft über die Herkunft und Vorgeschichte von Occasionswagen zu geben;
  • detaillierte Informationen über die Preise zu geben;
  • bei grösseren Reparaturen beim Kunden die Zustimmung einzuholen;
  • eine Garantie auf seine Arbeit abzugeben;
  • den Fahrzeugbesitzer auf bemerkte Mängel aufmerksam zu machen, bevor grösserer Schaden entstehen;
  • sich für die Kundeninteressen einzusetzen, auch gegenüber Herstellern, Importeuren und Versicherungen;
  • als Spezialist die Probleme schnell, zuverlässig und für den Kunden kostengünstig zu lösen;
  • die berufliche Aus- und Weiterbildung seiner Mitarbeiter zu fördern.

Umweltbewusstsein
Jedes Mitglied verpflichtet sich ausserdem, bevorzugte Anlagen, Arbeitsverfahren und Produkte zu nutzen, welche die Umwelt schonen. Er leistet einen Beitrag zur Reduzierung von Emissionen und Abfällen.

Taten statt Wörter
Eine paritätische Schlichtungsstelle, die von Vertretern aus dem Autogewerbe und den Automobilclubs eingerichtet wurde, regelt bei Bedarf Beschwerden. Streitfälle von Kunden, die sich an die kantonalen AGVS-Sektionen gewendet haben, wurden so zur Zufriedenheit aller Beteiligten beigelegt. Die Stiftung für Konsumentenschutz hat diese Initiative begrüsst.

Der AGVS empfiehlt deshalb den Automobilisten zu prüfen, ob ihr Garagist das Verbandslogo führt – zur eigenen Sicherheit



Kontakt

AGVS-Sektion beider Basel
Steinengraben 14
Postfach 540
CH-4003 Basel
Tel. +41 (0)61 225 92 12
Fax +41 (0)61 225 92 23
agvsrupp-law.ch


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