Schweizer Autogewerbe kämpft für Konsumenten-Interessen
Die Kraftfahrzeug-Gruppenfreistellungsverordnung (KFZ-GVO) der Europäischen Union gilt noch bis 31. Mai 2013. Ab 1. Juni 2013 wird es keine branchenspezifische KFZ-GVO in der EU mehr geben. Die Übernahme der EU-Regelungen hätte für die Schweiz eine preistreibende Wirkung und den Verlust von Arbeitsplätzen zur Folge. Unter der Führung des AGVS, Autogewerbeverband der Schweiz, fordern zahlreiche Branchen- und Interessenverbände sowie Unternehmen des Motorfahrzeuggewerbes deshalb die Wettbewerbskommission (WEKO) auf, die in der Schweiz geltende KFZ-Bekanntmachung weiterzuführen.

Die KFZ-Bekanntmachung ist auch nach dem Auslaufen der
KFZ-GVO für das Autogewerbe der Schweiz zwingend notwendig. Die KFZ-Bekanntmachung muss unabhängig von der europäischen Entwicklung aufrecht erhalten werden. Die Einführung eines freiwilligen Code of Conduct der Hersteller/Importeure in der EU oder die Schaffung von "Ersatzgesetzen" in einzelnen Mitgliedstaaten der EU sind für die Schweiz keine effiziente Lösung.

Ein ausführliches Argumentarium kann hier heruntergeladen werden. Die wichtigsten Punkte wurden in einem zweiseitigen Flyer zusammengefasst. (07-2011)
"Automobilbranche und Wettbewerb am Scheideweg" (10-2009)
Tagungsbericht
Gutachten zeigt: Konsumenten profitieren von KFZ-Regeln - der AGVS fordert Weiterführung (09-2009)
Die kartellrechtlichen Kraftfahrzeug-Regeln aus den Jahren 2003/2005 haben den Wettbewerb deutlich belebt. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten (Executive Summary) der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW). Die Schweizer Konsumenten sind die Nutzniesser der positiven volkswirtschaftlichen Wirkungen. Die ZHAW-Experten warnen deshalb vor einer Aufhebung der brachenspezifischen Regeln und den damit einhergehenden Preissteigerungen. Der AGVS fordert die uneingeschränkte Weiterführung der so genannten KFZ-Bekanntmachung. Ansonsten würden Konkurse und der Verlust von Arbeitsplätzen drohen.