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1. Ausgangslage
Für den Vollzug der Kontrollen der Gasrückführungen sind die Kantone zuständig und verantwortlich. Dazu braucht es Personal und Geld und wie Sie alle wissen, ist seit einiger Zeit beides Mangelware. Dies hat den AGVS dazu bewogen, den Kantonen eine Privatisierung der Kontrollen vorzuschlagen und dafür eine entsprechende Organisation aufzubauen, was vielerorts spontan Anklang fand. Folgende Überlegungen standen dabei im Vordergrund:  

  • Entlastung der Kantone in einer Zeit personeller und finanzieller Engpässe
  • Gleicher Vollzug in der ganzen Schweiz
  • Möglichst kostengünstige Lösung für die Tankstellenhalter 

2. Entstehung
So ist in enger Zusammenarbeit zwischen dem AGVS und dem Cercl'Air, das Tankstellen-Inspektorat AGVS (TSI) entstanden, welches die gesamte Administration der Kontrollen besorgt, für die Messungen selbst jedoch vertraglich gebundene Messfirmen einsetzt. Es steht allen Kantonen und Städten zur Verfügung, die sich ganz oder teilweise von den Kontrollaufgabe entlasten möchten.

Das TSI ist Teil des AGVS, der Berufsorganisation der Schweizer Garagisten. Für die rund 4'200 Mitglieder des Verbandes steht in Bern eine leistungsfähige Geschäftsstelle mit rund 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einer sehr modernen Infrastruktur zur Verfügung. 

3. Stand der Dinge
Im Laufe der letzten Jahre haben mit fast allen Kantonen und betroffenen Städten intensive Gespräche stattgefunden. Zurzeit besteht mit folgenden Gebieten ein Zusammenarbeitsvertrag: 

17 Kantone (AG/BE/BS/BLFR/GE/GR/LU/NW/SG/SH/SO/TG/TI/VS/ZG/ZH),
3 Städte (BE, Winterthur, ZH) und dem Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL 

Einige Kantone haben sich entschlossen, die Kontrollen zwar in eigener Regie durchzuführen, dafür jedoch nur Firmen/Ausweisträger einzusetzen, die Partner des Tankstellen-Inspektorates AGVS sind und andere nicht Vertragskantone haben ein eigenständiges Vorgehen beschlossen.

4. Aufbau des Tankstellen-Inspektorates
Grundsätzlich müssen vier Voraussetzungen für die Zusammenarbeit gegeben sein: 

4.1 Voraussetzung: Vertrag Kanton/Tankstellen-Inspektorat
Diejenigen Kantone, welche die Aufgabe an den AGVS delegieren, schliessen mit ihm einen entsprechenden Vertrag ab und informieren die Tankstellenbesitzer über die Delegation. Das TSI seinerseits, stellt sich anlässlich der ersten Aufforderung mit einem Begleitbrief und einem Merkblatt, ebenfalls dem Tankstellenbesitzer vor. 

Es ist für die Messpartner nicht einfach, alle kantonalen Besonderheiten stets im Auge zu halten. Mit regelmässigen Bulletins und anderen Mitteln werden sie allerdings laufend über die Entwicklung informiert.  

4.2 Voraussetzung: Vertrag Tankstellen-Inspektorat AGVS/Messfirmen
Wer in den Vertragsgebieten des AGVS arbeiten will, muss mit dem AGVS einen Zusammenarbeitsvertrag abschliessen, der für diese Gebiete Gültigkeit hat. 

Dass dieser Vertrag nicht nur für die Vertragsgebiete des AGVS seine Bedeutung hat, zeigt sich darin, dass die meisten Kantone, die eigene Lösungen getroffen haben, auch nur mit unseren Vertragspartnern arbeiten. 

4.3 Voraussetzung: Arbeitsausführung nur durch Ausweisträger
Sämtliche Abnahmen und Kontrollen dürfen von den Messfirmen nur durch Messtechniker ausgeführt werden, welche unsere Schulung besucht und die abschliessende Prüfung bestanden haben, d.h. Ausweisträger sind. Messungen die nicht von einem Ausweisträger durchgeführt wurden, werden von uns nicht akzeptiert. 

4.4 Voraussetzung: Kontrolle nach Pflichtenheft und BUWAL-Handbuch
Das TSI stellt den Ausweisträgern und Messfirmen ein Pflichtenheft zur Verfügung, das den einzuhaltenden Ablauf der Kontrollen genau festhält. Es ist - zusammen mit dem BUWAL-Handbuch - die verbindliche Grundlage für die gesamten Kontrollen. 

4.5 Wer arbeitet für wen?
Für uns ist wichtig, dass - selbstverständlich bei durchwegs untadeliger Arbeit unserer Partner - draussen an der Front der Markt spielt und jeder Tankstellenbesitzer denjenigen Partner auswählen kann, der ihm preislich und auch sonst am besten zusagt. Zur Zeit stehen Ihnen über 20 Messfirmen zur Auswahl. 

4.6 Die Abwicklung ist relativ einfach
Die Partnerkantone informieren das TSI laufend über Änderungen bei den Tankstellen.

  1. Das TSI informiert die Tankstellenhalter über ihre Pflichten und die Arbeitsweise des Inspektorates sowie über die Messpartner.
  2. Die Messpartner bemühen sich in der Folge bei den Tankstellenhaltern um die Aufträge und bestellen nach Auftragserteilung, beim TSI die Messprotokolle.
  3. Das TSI bereitet alle Formulare vor und stellt sie dem Messpartner zu.
  4. Der Messpartner führt die Kontrolle nach Pflichtenheft aus und stellt dem TSI und dem Auftraggeber innert 7 Tagen nach erfolgter Kontrolle die ausgefüllten Messrapporte zu.

Die Messpartner des AGVS für die Kontrolle der Gasrückführungen

Kantonsübersicht

Handbuch für Gewässerschutzkontrollen bei Tankstellen

Kontakt

AGVS, Autogewerbeverband
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Mittelstrasse 32
Postfach 5232
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Tel. +41(0)31 307 15 15
Fax +41 (0)31 307 15 16
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