MITGLIEDERLOGIN

1. Ausgangslage 
Für den Vollzug der Kontrollen der Bereiche Abwasser, Abfallentsorgung, Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten sind die Vollzugsbehörden zuständig und verantwortlich. Dazu braucht es Personal und Geld. Beides ist seit einiger Zeit auch bei den Kantonen Mangelware. Dies hat den AGVS dazu bewogen, den Kantonen eine Privatisierung der Kontrollen vorzuschlagen und dafür eine entsprechende Organisation aufzubauen, was vielerorts spontan Anklang fand. Folgende Überlegungen standen dabei im Vordergrund: 

  • Entlastung der Kantone in einer Zeit personeller und finanzieller Engpässe
  • Gleicher Vollzug in der ganzen Schweiz
  • Möglichst kostengünstige Lösung für die Betriebsinhaber 

2. Entstehung
So ist 1999 in enger Zusammenarbeit zwischen dem AGVS und den Kantonen AG, SO, SG und ZH das Umwelt-Inspektorat AGVS (UWI) entstanden, welches die gesamte Administration der Kontrollen besorgt, für die Kontrollen selbst jedoch vertraglich gebundene Kontrollfirmen einsetzt. Es steht allen Kantonen und Städten zur Verfügung, welche sich ganz oder teilweise von den Kontrollaufgaben entlasten möchten.

Das UWI ist Teil des AGVS, der Berufsorganisation der Schweizer Garagisten. Für die rund 4'200 Mitglieder des Verbandes steht in Bern eine leistungsfähige Geschäftsstelle mit rund 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einer sehr modernen Infrastruktur zur Verfügung.  

3. Warum der AGVS
Dank dem seit mehreren Jahren vom AGVS geführten Tankstellen-Inspektorat (TSI), welches für nunmehr 20 Vollzugsbehörden die Kontrollen der Gasrückführsysteme an den Tankstellen organisiert, bestehen bereits sehr gute Beziehungen zu den Umweltbehörden. Die mit dem TSI gemachten Erfahrungen im Vollzug machen den AGVS auch für weitere Aufgaben zu einem idealen Partner. Das TSI arbeitet mit 26 Messfirmen zusammen. Insgesamt besitzen 73 Personen eine persönliche Messbewilligung, wobei jedoch nicht alle als Messtechniker eingesetzt sind (z.B. Kantonale Vollzugsbeamte). 

4. Was wird kontrolliert?
Im Sinne einer Vereinfachung für die Betriebe sollen die Kontrollfirmen des UWI beim Betriebsbesuch mehrere Kontrollen auf einmal durchführen. Betroffen sind vor allem die Bereiche Abwasser, Abfall, Lagerung von wassergefährdenden Flüssigkeiten und Lackiererei, wobei kantonale Unterschiede möglich sein werden.

5. Welche Betriebe sind betroffen?
Kontrolliert werden alle Betriebe des Autogewerbes namentlich Autoreparatur-, Karosserie-, Lackier-, Transport-, Landmaschinen- und Baumaschinenbetriebe, Bauwerk- sowie kantonale und gemeindeeigene Werkhöfe.  

6. Stand der Dinge
Zurzeit besteht mit folgenden Gebieten ein Zusammenarbeitsvertrag:
15 Kantone (AG/BS/GR/LU/NW/OW/SG/SH/SO/SZ/TG/UR/VS/ZG/ZH)
1 Stadt (SG)
Die Westschweizer Kantone wurden über das UWI informiert. 

7. Aufbau des Umwelt-Inspektorates
Grundsätzlich müssen vier Voraussetzungen für die Zusammenarbeit gegeben sein:

7.1  Voraussetzung: Vertrag Vollzugsbehörde/Umwelt-Inspektorat
Diejenigen Vollzugsbehörden, welche die Kontrollaufgabe an den AGVS delegieren, schliessen mit ihm einen entsprechenden Vertrag ab und informieren die Betriebsinhaber über die Delegation. Das UWI seinerseits, stellt sich anlässlich der ersten Kontrollaufforderung mit einem Merkblatt ebenfalls dem Betriebsinhaber vor.

Obschon grundsätzlich die Kontrollen in allen Kantonen durch das UWI gleich vorgenommen werden, ergeben sich aufgrund der zum Teil unterschiedlichen kantonalen Gesetzgebung leichte Unterschiede, was die Arbeit der Kontrolleure erschwert. Mit regelmässigen Bulletins werden die Kontrollfirmen deshalb vom UWI laufend über die Entwicklung informiert.  

7.2  Voraussetzung: Vertrag Umwelt-Inspektorat AGVS/Kontrollfirmen
Wer in den Vertragsgebieten des AGVS arbeiten will, muss mit dem AGVS einen Zusammenarbeitsvertrag abschliessen, der für diese Gebiete Gültigkeit hat. 

7.3  Voraussetzung: Arbeitsausführung nur durch Ausweisträger
Sämtliche Kontrollen im Namen des UWI dürfen von den Kontrollfirmen nur durch Kontrolleure ausgeführt werden, welche eine vom UWI und den Vollzugsbehörden durchgeführte Prüfung bestanden haben, d.h. Ausweisträger sind. Kontrollen die nicht von einem Ausweisträger durchgeführt wurden, werden von uns nicht akzeptiert. 

7.4  Voraussetzung: Kontrolle nach Pflichtenheft
Das UWI stellt den Ausweisträgern und Kontrollfirmen ein Pflichtenheft zur Verfügung, das den einzuhaltenden Ablauf der Kontrollen genau festhält. Es ist - zusammen mit den Vertragspartnern des UWI - die verbindliche Grundlage für die gesamten Kontrollen. 

7.5 Wer arbeitet für wen (Freier Wettbewerb)
Jeder Betriebsinhaber erhält mit dem Aufgebot zur Kontrolle eine Liste mit den anerkannten Kontrollfirmen. Aus dem Kreis dieser Firmen kann er selber bestimmen, welche Firma er in Zukunft mit den Kontrollen beauftragen will.

Da von Seiten des UWI keine Preisvorgaben gemacht werden, stellt das UWI den Betrieben Formulare zur Offerteinholung zur Verfügung. 

7.6 Die Abwicklung ist relativ einfach 

  1. Die Partnerkantone informieren das UWI laufend über Änderungen bei den Betrieben.
  2. Das UWI informiert die Betriebsinhaber über ihre Pflichten und die Arbeitsweise des Inspektorates sowie über die Kontrollfirmen.
  3. Der Betriebsinhaber meldet dem UWI die von ihm ausgewählte Kontrollfirma, welche bis auf Widerruf in seinem Betrieb die Kontrollen durchführen soll.
  4. Das UWI bereitet alle Formulare vor und stellt sie der Kontrollfirma zu.
  5. Die Kontrollfirma führt die Kontrolle nach Pflichtenheft unangemeldet innerhalb von vier Monaten aus.

Die Kontrollfirmen des AGVS für die Betriebskontrolle im Auto- und Transportgewerbe

Offertanfrage für Betriebskontrollen durch Kontrollfirmen des Umwelt-Inspektorat AGVS

Faxantwort zur Meldung der beauftragten Kontrollfirma

UWI-Handbuch für Kontrolleure

Bewertung der Betriebskontrolle

 

Fragen: umweltagvs.ch

Kontakt

AGVS, Autogewerbeverband
der Schweiz
Mittelstrasse 32
Postfach 5232
CH-3001 Bern
Tel. +41(0)31 307 15 15
Fax +41 (0)31 307 15 16
infoagvs.ch
> Kontaktformular


Garagen

Wo finde ich die nächste
AGVS-Garage?

Garagisten warnen Garagisten


Veranstaltungen

Atelier de la concurrence vom 13.03.2012

Fotos der Fachausweis-Übergabe vom 27.01.2012