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Das Umweltschutz-Handbuch für das Auto- und Carrosserie-Gewerbe wird allen «Original-Besitzern» per Post gegen Rechnung zugestellt. Damit erhalten diese Betriebe ein Arbeitsinstrument, welches ihnen hilft, die eigenen umweltrelevanten Bereiche auf eine leichte Art und Weise zu analysieren und die nötigen Massnahmen an den richtigen Stellen einzuleiten. Das 3. Update ist seit September 2008 verfügbar.

Umweltschutz – ein Muss
Die neue Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) ist seit Januar 2006 in Kraft. Die VeVA ersetzt die Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen (VVS). Somit gibt es die VVS-Abfallliste nicht mehr. Sie wird durch das Abfallverzeichnis der LVA (Liste zum Verkehr mit Abfällen) ersetzt. In diesem neuen Abfallverzeichnis werden drei Kategorien Abfälle unterschieden: Sonderabfälle (S), andere kontrollpflichtige Abfälle (ak) sowie normale Abfälle. Sowohl Sonderabfälle wie ak-Abfälle - dazu gehören neu auch Altreifen - dürfen nur noch einer Entsorgungsfirma übergeben werden, welche über eine entsprechende Bewilligung des Kantons verfügt. Sonderabfälle dürfen zudem nur mit einem Begleitschein (siehe auch Umweltschutz-Handbuch Anhang 3.A im Kapitel 3) transportiert werden. Die für das Autogewerbe wichtigsten Abfälle sind im Umweltschutz-Handbuch in einer separaten Liste aufgeführt und erleichtern so den Umgang mit dem Gesetz.  

Chemikaliengesetzgebung
Das Giftgesetz (inkl. 5 Giftklassen) und die Stoff-Verordnung wurden ausser Kraft gesetzt. Somit gibt es auch keinen Giftverantwortlichen mehr. Neu muss eine Chemikalienansprechperson im Betrieb definiert werden, welche den Kantonen als Kontaktperson für Auskünfte dient. Sie muss wissen, wer im Betrieb die Verantwortungen wahrnimmt und ob im Betrieb Tätigkeiten vorkommen, für die eine Fachbewilligung gemäss Gesetz erforderlich ist. Dieses Thema wird im Umweltschutzhandbuch im Kapitel 7 behandelt.  

Gefahrgut
Der korrekte Umgang und im Besonderen der sichere Transport gefährlicher Güter betrifft auch das Auto- und Carrosserie-Gewerbe. Im neuen Kapitel 8 des Umweltschutzhandbuchs ist alles Wissenswerte zu diesem Thema zusammengefasst.

Umweltschutz-Handbuch als Hilfe
Ständig wird das Autogewerbe mit administrativem Mehraufwand belastet. Mit den eidgenössischen Verordnungen und kantonalen Vorschriften für den Umweltschutz, welche in den letzten Jahren in Kraft getreten sind, ist die Orientierung nicht einfach. Mit dem Umweltschutz-Handbuch bietet der AGVS allen Unternehmern des Garagengewerbes ein Instrument an, mit welchem er über die Gesetzgebung in seinem Kanton im Bilde ist. Mit Checklisten kann zudem das umweltgerechte Verhalten im eigenen Betrieb überprüft werden. 

Bestelladresse
Sollten Sie noch nicht im Besitze eines Umweltschutz-Handbuches sein, kann dieses folgendermassen bestellt werden:

info@agvs.ch oder Tel. 031 307 15 15, Fax 031 307 15 16, aber auch in unserem Shop im Mitgliederbereich auf www.agvs.ch / Shop Suchbegriff «Umweltschutz-Handbuch».

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AGVS, Autogewerbeverband
der Schweiz
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