Das Umweltschutz-Handbuch für das Auto- und Carrosserie-Gewerbe wird den AGVS-Mitgliedern in Form einer CD-Rom per Post gegen Rechnung zugestellt. Damit erhalten diese Betriebe ein Arbeitsinstrument, welches ihnen hilft, die eigenen umweltrelevanten Bereiche auf eine leichte Art und Weise zu analysieren und die nötigen Massnahmen an den richtigen Stellen einzuleiten. Das 4. Update ist seit Dezember 2011 verfügbar.
Entsorgung – Eigenverantwortung der Betriebe
Die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) ist seit Januar 2006 in Kraft. Die VeVA ersetzt die Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen (VVS). Somit gibt es die VVS-Abfallliste nicht mehr. Sie wird durch das Abfallverzeichnis der LVA (Liste zum Verkehr mit Abfällen) ersetzt. In diesem neuen Abfallverzeichnis werden drei Kategorien Abfälle unterschieden: Sonderabfälle (S), andere kontrollpflichtige Abfälle (ak) sowie normale Abfälle. Sowohl Sonderabfälle wie ak-Abfälle - dazu gehören auch Altreifen - dürfen nur noch einer Entsorgungsfirma übergeben werden, welche über eine entsprechende Bewilligung des Kantons verfügt. Sonderabfälle dürfen zudem nur mit einem Begleitschein transportiert werden. Die für das Autogewerbe wichtigsten Abfälle sind im Umweltschutz-Handbuch in einer separaten Liste aufgeführt und erleichtern so die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Luftreinhaltung
Die Verhütung von Umweltschäden und die für die Luftreinhaltung problematischen Stoffe regelt die Luftreinhalteverordnung (LRV) in Form eines zweistufigen Prinzips. Für den Betrieb einer Tankstelle gelten besondere Anforderungen.
Chemikaliengesetzgebung
Das Giftgesetz (inkl. 5 Giftklassen) und die Stoff-Verordnung wurden ausser Kraft gesetzt. Somit gibt es auch keinen Giftverantwortlichen mehr. Neu muss eine Chemikalienansprechperson im Betrieb definiert werden, welche den Kantonen als Kontaktperson für Auskünfte dient. Sie muss wissen, wer im Betrieb die Verantwortungen wahrnimmt und ob im Betrieb Tätigkeiten vorkommen, für die eine Fachbewilligung gemäss Gesetz erforderlich ist.
Gefahrgut
Der korrekte Umgang und im Besonderen der sichere Transport gefährlicher Güter betrifft auch das Auto- und Carrosserie-Gewerbe.
Kältemittel
Ein neues Kapitel widmet sich dem Thema Kältemittel für Fahrzeug-Klimaanlagen. Garagenbetriebe werden zukünftig vermehrt mit dem neuen Kältemittel R1234yf konfrontiert, welches das derzeit übliche R134a Schritt für Schritt ablösen wird. Erste Fahrzeuge mit R1234yf sind seit Ende 2011 auf dem Markt.
Umweltschutz-Handbuch leistet wertvolle Hilfe
Ständig wird das Autogewerbe mit administrativem Mehraufwand belastet. Mit den eidgenössischen Verordnungen und kantonalen Vorschriften für den Umweltschutz, welche in den letzten Jahren in Kraft getreten sind, ist die Orientierung nicht einfach. Mit dem Umweltschutz-Handbuch bietet der AGVS allen Unternehmern des Garagengewerbes ein Instrument an, mit welchem er über die Gesetzgebung in seinem Kanton im Bilde ist. Mit Checklisten kann zudem das umweltgerechte Verhalten im eigenen Betrieb überprüft werden.
In vielen Kantonen organisiert das Umwelt-Inspektorat des AGVS im Auftrag der kantonalen Umweltfachstelle die periodischen Betriebskontrollen des Autogewerbes.
Diese Kontrollen werden unabhängig von einer Mitgliedschaft im AGVS bei allen Garagenbetrieben durchgeführt. Das Umweltschutzhandbuch eignet sich ideal als Vorbereitung auf diese Betriebskontrolle und bietet darüber hinaus wertvolle Hintergrund- und Zusatzinformationen zu umweltrelevanten Themen.
Bestelladresse
Sollten Sie noch nicht im Besitze eines Umweltschutz-Handbuches sein, kann dieses folgendermassen bestellt werden:
info@agvs.ch oder Tel. 031 307 15 15, Fax 031 307 15 16, aber auch in unserem Shop im Mitgliederbereich auf www.agvs.ch / Shop Suchbegriff «Umweltschutz-Handbuch».